Augen - Untersuchungen: Mutter - Kind - Pass
Im Rahmen der Mutter Kind Pass Untersuchungen sind 2 augenärztliche Untersuchungen vorgesehen. Zwischen dem 10. und dem 14. Lebensmonat wird die erste Untersuchung und zwischen dem 22. und dem 26. Lebensmonat muss die zweite Untersuchung durch einen Facharzt für Augenheilkunde & Optometrie durchgeführt werden. Ab dem 3. Lebensjahr wird eine jährliche Kontrolle empfohlen.
Zu unseren Leistungen für Mutter und Kind beraten wir Sie gerne detailliert und freuen uns über eine Kontaktaufnahme.
Untersuchungszeiträume bei Neugeborenen teilen sich in 2 Phasen:
- ab dem 10. - 14. Lebensmonat (1.Phase)
- ab dem 22. - 26. Lebensmonat (2.Phase)
- ab dem 3. Lebensjahr wird eine jährliche Kontrolle empfohlen
Was untersuchen wir?
Fehlsichtigkeit (Skiaskopie in Mydriase): Dafür werden die Augen des Kindes eingetropft. Nach einer kurzen Einwirkzeit erweitern sich die Pupillen und die Augen können auf Fehlsichtigkeit (z.B. Kurz- oder Weitsichtigkeit) untersucht werden.
Schwachsichtigkeit: Da Schwachsichtigkeit oft als Folge des Schielens auftritt, untersuchen wir die Augenstellung des Kindes und vermessen den Schielwinkel. Wenn ein Auge schielt, kann sich dessen Sehkraft nicht mehr entwickeln und es wird sehschwach (amblyop)